Fortbildungsanerkennung
Der Ganztagsschulkongress 2026 wurde als Fortbildung in allen Bundesländern bei den jeweiligen Landesinstituten beantragt. Darüber hinaus ist er auch in einigen Bundesländern formell akkreditiert. Sie finden nachfolgend eine alphabetische Übersicht.
Weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor dem Kongress auf dieser Seite. (Stand 27.08.2026)
√ BADEN-WÜRTTEMBERG
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ BAYERN
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ BREMEN
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ HAMBURG
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ NIEDERSACHSEN
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Schulen können selbstständig über die Planung und Durchführung von Fortbildungen entscheiden. Fortbildungen können über das Fortbildungsbudget abgerechnet werden.
√ SAARLAND
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ SACHSEN
Die Veranstaltung ist unter der Angebotsnummer LA-Angebots-Nr. EXT06239 im Fortbildungskatalog veröffentlicht. Die Abrechnung der Kosten kann über das Schulbudget der Schule erfolgen.
